Für alle Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen gilt es, die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) Nr. 517/2014 auch „F-Gas-Verordnung“ genannt, einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist der Inhalt der Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) besonders wichtig.
Hier ist die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung für Kälte- und Klimaanlagen ab einer Kältemittelfüllmenge von einem CO2 – Äquivalent ab 5t genannt, welche z.B. schon bei einer Füllmenge von 1,27kg (R404A) oder 1,25kg (R507A) vorliegt.
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